Pflichtaufgabe der Kommune

Gemäß des Hessischen Gesetzes für Brand- und Katastrophenschutz (HBKG) hat die Stadt Butzbach, wie alle anderen hessischen Städte und Gemeinden auch, die Pflichtaufgabe der Aufstellung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr. Diese ist zuständig für den abwehrenden Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und wirkt im Katastrophenschutz mit.

Die erforderliche Stärke, Ausstattung, Qualifikation und letztlich damit auch die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr wird in einem regelmäßig zu re-evaluierendem Bedarfs- und Entwicklungsplan festgestellt.

Die Standorte sind so zu wählen, dass spätestens 10 Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe eingeleitet werden kann. Aufgrund des großflächigen Butzbacher Stadtgebietes macht dies mehrere Standorte erforderlich.

Ein besonderes Augenmerk wird auf die Nachwuchssicherung, insbesondere im ehrenamtlichen Bereich gerichtet. Folglich gehören auch die an viele Standorten etablierten Kindergruppen- und Jugendfeuerwehren zur öffentlichen Feuerwehr und verstehen sich als Grundpfeiler der nachhaltigen Daseinsvorsorge.

Zur Wahrnehmung ihrer Pflichten im Bereich der Brandschutzerziehung in den Kindergärten und Schulen bedient sich die Stadt Butzbach ebenso ihrer Feuerwehr.

Sind außerhalb der originären Zuständigkeiten bis zum Eingreifen der danach zuständigen Stellen im Wege „des ersten Zugriffs“ dringende, nicht-polizeiliche Maßnahmen erforderlich, so werden auch diese in vielen Fällen durch die Feuerwehr erledigt, da sie rund um die Uhr der Stadtverwaltung und somit den Bürgerinnen und Bürgern mit Mannschaft und Gerät zur Verfügung steht.