Aufgaben der Feuerwehr

,Unsere Aufgaben ergeben sich aus dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG). Die Feuerwehr als Teil der Exekutive handelt demnach hoheitlich. Sie hat die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit, dem Einzelnen oder Tieren die durch

  • Brände
  • Explosionen
  • Unfälle oder andere Notlagen, insbesondere schadenbringende Naturereignisse

drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, natürliche Lebensgrundlagen oder Sachen abzuwenden.

Zudem schreibt uns der Gesetzgeber vor, bei der Brandschutzerziehung und der Brandschutzaufklärung mitzuwirken.

Über die vorgenannten Aufgaben hinaus sind wir auch zur Hilfeleistung im Wege des sogenannten „ersten Zugriffs“ verpflichtet. Das heißt, wir treffen bei bestehender oder unmittelbar bevorstehender konkreter Gefährdung die erforderlichen Maßnahmen bis zum Eingreifen der danach zuständigen Stellen.

Auch bei anderen Vorkommnissen leisten wir Hilfe, wenn unsere originären Aufgaben hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Hierbei achten wir jedoch akribisch darauf, nicht in den Wettbewerb privatrechtlich organisierter Dienstleister einzugreifen.

Eine Heranziehung der Feuerwehr für militärische und polizeiliche Aufgaben ist übrigens per Gesetz ausgeschlossen.

Wir sind auch Teil des Katastrophenschutzes. Für die Untere Katastrophenschutz­behörde stellt die Feuerwehr Butzbach den 3. Löschzug des Wetteraukreises.

Wie der Begriff „Feuerwehr“ erahnen lässt, waren es bis vor einigen Jahrzehnten vornehmlich die Brandereignisse, die uns auf Trab hielten. Heute dominieren zunehmend die Hilfeleistungseinsätze die Einsatzstatistiken. Das Spektrum reicht hier von hilflosen Personen in verschlossenen Wohnungen über Verkehrsunfälle bis hin zu material- und personalintensiven Gefahrstoffeinsätzen. Hierbei arbeiten wir eng mit den anderen Playern in der Gefahrenabwehr, wie den Ordnungs- und Polizeibehörden, Fachbehörden, dem Rettungsdienst und den Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz, zusammen.