Einsatzleiter vom Dienst

Im Einsatzdienst wird die Abwesenheitsvertretung der Leitung der Feuerwehr durch ausgewählte Verbandsführer sichergestellt. Die Bestellung dieser besonders befähigten Kameraden erfolgt per Magistratsbeschluss auf Vorschlag des Stadtbrandinspektors.

Die bestellten Verbandsführer nehmen ihre Funktion in einem Dienstplan als sogenannte „Einsatzleiter vom Dienst“ (EvD) wahr. Bei Abwesenheit des Stadtbrandinspektors und seines Stellvertreters versteht sich der EvD als oberste Führungsebene innerhalb der Feuerwehr der Stadt Butzbach.

Der EvD ist befugt und unter bestimmten Umständen auch verpflichtet, die Technische Einsatzleitung zu übernehmen. Um rasch jeden Ort des weitläufigen Einsatzgebietes erreichen zu können, steht dem EvD ein Kommandowagen zur Verfügung.