Zu einem unschönen Vorfall kam es am Donnerstagabend, als ein Kamerad der Feuerwehr zu einem Einsatz fuhr.
Als es alarmiert, macht sich der erfahrene Kamerad der Kernstadtwehr, wie gewohnt und angeordnet, auf den Weg zum Feuerwehrhaus. Um schnell dort zu sein, fährt er durch die August-Storch-Straße in Richtung B3. Ihm kommt ein Fahrzeug entgegen. Als sich der Kamerad mit seinem PKW auf Höhe der dortigen Verkehrsinsel befindet, lenkt der entgegenkommende Fahrer sein Fahrzeug unvermittelt auf die Gegenspur direkt vor das Fahrzeug unseres Kameraden, zwingt diesen zum abrupten Anhalten und verhindert seine Weiterfahrt. Wahrscheinlich der Annahme verfallen, der Kamerad habe aufgrund des Verkehrszeichens „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ unerlaubt die August-Storch-Straße befahren, steigt der Geisterfahrer aus seinem Fahrzeug aus, beschimpft und beleidigt den Kameraden. Andere Kameraden, ebenfalls auf dem Weg zum Feuerwehrhaus, beobachten den Vorfall.
Die Stadt Butzbach ist gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Feuerwehr so aufzustellen, dass sie innerhalb von 10 Minuten nach der Alarmierung mögliche Einsatzstellen im Stadtgebiet erreicht und dort wirksame Hilfe einleiten kann.
Da sich das Personal der Feuerwehr der Stadt Butzbach aus Ehrenamtlichen rekrutiert, ist es selbsterklärend, dass diese Feuerwehrleute im Alarmierungsfall von zu Hause, von der Arbeitsstelle oder etwa vom Einkaufen zum Feuerwehrhaus kommen. Es gibt in Butzbach, wie in allen anderen hessischen Kommunen dieser Größe, keine 24 Stunden besetzte Feuerwache. Und sogar in Großstädten mit Berufsfeuerwehren werden die Hauptamtlichen von Ehrenamtlichen unterstützt.
Um schnellstmöglich Hilfe leisten zu können, hat der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung festgelegt, dass Einsatzkräfte von den Vorschriften dieser Verordnung im erforderlichen und verhältnismäßigen Umfang befreit sind, wenn dies zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben dringend geboten ist.
Unser Appell: Sollten Sie einmal solch einen vermeintlichen Verstoß feststellen, so bringen Sie bitte weder sich noch andere durch derartige Nötigungen in Gefahr. Notieren Sie sich stattdessen Zeit, Ort des Vergehens und das Kennzeichen des mutmaßlichen Verkehrsrowdys. Wenn es Zeugen gibt, notieren Sie diese ebenfalls und erstatten Sie Anzeige! Handelt es sich tatsächlich um einen Verstoß, haben Sie dann absolut richtig gehandelt. Handelt es sich um eine Feuerwehrkraft im Einsatz, so wird sich dies schnell aufklären lassen.
Der Kamerad verzichtet übrigens auf eine Anzeige gegen den geisterfahrenden Selbstjustiziar.